aktuell & Rechtsprechung
17.08.2011
BGH: Austausch des Gasherdes als Instandhaltungsmaßnahme
27.07.2011
BGH: Einvernehmliche Verlängerung des Abrechnungszeitraumes möglich
6.07.2011
BGH: Bezugnahme auf älteren Mietspiegel in Mieterhöhungsbegehren zulässig
6.07.2011
BGH: Erforderlicher Inhalt eines Kündigungsschreibens bei Eigenbedarfs- kündigung
6.07.2011
BGH: Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit bei Nebenkostenabrechnungen
1.06.2011
BGH: Kündigungsrecht des Vermieters bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung
4.05.2011
BGH: Klage auf zukünftige Leistung zulässig
kontakt
Haus- und Grund Rhein-Berg e.V.
Paffrather Straße 28
51465 Bergisch Gladbach

Telefon: 02202.93 62 6 - 0
Telefax: 02202.93 62 6 - 60

eMail: info@hug-rhein-berg.de

Unsere Geschäftszeiten:
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Mo, Mi, Do 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 13:00h - 18:00h
Persönliche Rechtsberatung
in der Geschäftsstelle findet nur auf Terminvereinbarung statt.
Telefonische Rechtsberatung
Telefon: 02202.93626 - 0

Montag - Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 11:00 - 12:00 Uhr
Herr Ploemacher

Montag u. Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Frau Schönenbröcher

Dienstag, Donnerstag
und Freitag 11:00 - 12:00 Uhr
Frau Weiler

Dienstag u. Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Frau Warnebier


Herzlich Willkommen

HuG-Thema

"Betriebskosten"

  • Umlegungsmaßstab für Betriebskosten - BGH Urteil
  • Betriebskostenspiegel unbrauchbar und irreführend -
    Lesen Sie hier mehr
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!Haus & Grund informiert:

Die Kreisstadt in Zahlen


23412 leben allein – Das weibliche Geschlecht überwiegt

Die Statistikdienststelle der Kreisstadt hat die Einwohnerstrukturdaten zum Stichtag 31. Dezember 2011 vorgelegt. Von den 110.136 Einwohnern sind 57.253 weiblich, 52.883 männlich und 9.206 Ausländer. In den Altersklassen führen die 30- bis 50-jährigen mit 30. 311 vor den 65-jährigen und Älteren, die mit 25.887 immer noch weit vor den unter 18 Jahre alten Bergisch Gladbachern liegen, die es nur auf 18.716 bringen. Mit 23.412 Singles liegt Bergisch Gladbach voll im Trend der Großstädte.

Der neue Mietspiegel ist da


HAUS UND GRUND RHEIN-BERG und der MIETERVEREIN KÖLN haben sich auf einen neuen Mietspiegel für Bergisch Gladbach und die benachbarten Städte und Gemeinden mit moderater Mietpreissteigerung verständigt. Der neue Mietspiegel ist gegen Zahlung einer Schutzgebühr in Höhe von € 3,50 in der Geschäftsstelle von Haus und Grund Rhein-Berg e.V. erhältlich.

Umweltschutz nicht zum Nulltarif

BELKAW informiert über sinnvolle Schritte zur  Energiewende

Die BELKAW hatte zu einer interessanten Veranstaltung zum Thema Klimaschutz in das Bürgerhaus Bergischer Löwe eingeladen. Der Vorstandsvorsitzende der RheinEnergie AG Dr. Dieter Steinkamp und BELKAW-Geschäftsführer Willibald Vossen informierten die Teilnehmer über Grenzen und Möglichkeiten dezentraler Lösungen der Energieversorgung und zahlreiche Klimaschutzangebote des Versorgungsunternehmens.

Der Wohnungsmarkt in Rhein-Berg

Vorstand und Beirat von Haus und Grund Rhein-Berg e.V. haben sich in einer Sitzung über die heimische Wohnungsmarktsituation informieren lassen. Die Regional-Direktorin der Kreissparkasse Köln Marianne Brochhaus und Bereichsdirektor Jürgen George informierten ausführlich über die aktuelle Lage im Vereinsgebiet und gaben zahlreiche fundierte Ratschläge, die auch für unsere Mitglieder von Interesse sein dürften.

Private Kabelprogramme in Mehrparteienhäuser


Besondere Konditionen für HAUS UND GRUND-Mitglieder

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen, sind gemäß §§ 87, 20, 20 b des Urheberrechtsgesetzes verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das Gleiche gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden.

Alle wieder an Bord:


Das HAUS UND GRUND RHEIN-BERG-TEAM ist wieder komplett

Rechtsanwältin Sabine Warnebier, bereits vor ihrer Heirat als Sabine Hambach vielen Ratsuchenden noch in guter Erinnerung,  beendet ihren Mutterschaftsurlaub und steht vom 1. September 2011 an unseren Mitgliedern erneut für die Rechtsberatung zur Verfügung. Somit ist unser HAUS UND GRUND RHEIN-BERG-TEAM wieder komplett. Dadurch ändern sich auch die Zeiten für die persönliche wie für die telefonische Rechtsberatung.

!Haus & Grund informiert:

Schutz vor Einbrechern


In der Februarausgabe 2011 unseres Mitgliedermagazins hat unser Sicherheitsexperte Richard Karpe nützliche Ratschläge zum Schutz vor Einbrechern aufgezeigt. Dabei hat er auch auf ein Formblatt hingewiesen, auf dem man alle Wertgegenstände auflisten und das man an einem sicheren Ort hinterlegen sollte. Dieses Formblatt können Sie hier herunter laden.

Neue Sprechstunde „Schimmelpilze in Wohngebäuden“


Aus aktuellem Anlass und ergänzend zu unserem vielfältigen Beratungsangebot in unserem Hause bieten wir unseren Mitgliedern ab sofort die Möglichkeit einer kostenfreien Vorabinformation in den Themenbereichen „Schimmelpilze in Wohngebäuden“.

Haus & Grund informiert:

Erben und Vererben, aber wie?


Diese Frage stellen sich viele Mitglieder immer wieder. Deshalb haben wir in der Mitgliederversammlung 2010 am Buß- und Bettag im großen Saal „Am Bock“ in Bergisch Gladbach Dr. Ursula Ley, Professorin für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre/Unternehmensprüfung an der FH Köln, zu Wort kommen lassen. Eine Zusammenfassung der Ausführungen halten wir für Sie in unserer Geschäftsstelle oder aber auch hier bereit.

zum Download

Haus & Grund informiert:

Wie kann man Street View entgehen?


Google hat damit begonnen, die Straßenzüge von 20 Städten in Deutschland, darunter auch in Köln, zu fotografieren. Viele Mitglieder haben uns gefragt, wie sie verhindern können, dass ihr Haus, ihre Wohnung oder ihr Auto auf den detaillierten Straßenansichten zu sehen ist. Wir haben im Internet auf unserer Homepage ein passendes Formblatt veröffentlicht und viele Anfragen auch telefonisch beantwortet.

Haus-Kanal-Dichtigkeitsprüfungen


Engpässe sollen vermieden werden – Zeit bis Ende 2025

Der Rat der Kreisstadt Bergisch Gladbach hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause einem Antrag der CDU-Fraktion zugestimmt, im Rahmen einer Ortssatzung für die im Bereich der Trinkwasserschutzgebiete liegenden Stadtteile Refrath, Gronau und Schildgen die Nachweisfrist einer Kanaldichtigkeitsprüfung zu verlängern und auf den 31. Oktober 2015 festzusetzen. Die Hausbesitzer in den übrigen Gebieten der Stadt müssen stufenweise bis zum Ende des Jahres 2025 den Nachweis erbringen, dass ihre Hausanschlüsse dicht sind.

"Brandschutz" und "Sicherheitstechnik"


Ein neuer Service für die Mitglieder von HAUS UND GRUND RHEIN-BERG

Den Mitgliedern von HAUS UND GRUND RHEIN-BERG steht ab sofort unser Mitglied Herr Richard Karpe als ehrenamtlicher Mitarbeiter zu den Themen "Brandschutz" und "Sicherheitstechnik" informativ und beratend in unserer Geschäftsstelle in Bergisch Gladbach, Paffrather Straße 28, sowie auf Wunsch auch vor Ort zur Verfügung. Wir würden uns freuen, wenn von der neuen Möglichkeit die Mitglieder regen Gebrauch machen würden.

!Haus & Grund informiert:

Neuer Mietspiegel

Der neue Mietspiegel für Bergisch Gladbach, der auch für die Städte Overath und Rösrath sowie für die Gemeinden Kürten und Odenthal gilt, ist jetzt fertig gestellt. Der Mietspiegel kann in der Geschäftsstelle von Haus und Grund Rhein-Berg für eine Schutzgebühr von 3,50 € erworben werden. Telefonische Bestellungen sind ebenso möglich wie auch in unserem Online-Shop.

Neue DIN fordert nutzerunabhängige Wohnungslüftung!


Mit der überarbeiteten DIN 1946-6, die im Mai 2009 veröffentlicht wurde, müssen alle beauftragten Planer bei Neubau und Sanierungen ein Lüftungskonzept erstellen, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als 30% der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. im Einfamilienhaus mehr als 30% der Dachfläche abgedichtet werden. Darüber hinaus sind die Anforderungen an die Hygiene, an die Raumluftqualität, an den rationellen Energieeinsatz sowie Energienutzen zuverlässig zu erfüllen.

Neuer Rahmenvertrag zur Wohngebäude-Versicherung


Die seit vielen Jahren bestehenden Rahmenverträge unseres Vereins mit der Provinzial Rheinland Versicherung AG und der AXA Versicherung AG zum Abschluss einer Hauseigentümer-Haftpflichtversicherung konnten erheblich erweitert werden.

So bieten wir nun unseren Mitgliedern günstige Wohngebäude-Versicherungen mit einem starken Leistungsspektrum. Zum günstigen Tarif gibt es einen umfangreichen Versicherungsschutz. So sind z. B. auch Überspannungsschäden, Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes oder sogar Graffitischäden mit versichert.

Schutz vor Betrügern: Der „HAUS UND GRUND-SOLVENZCHECK“ vermeidet Ärger


"Auch einem gut gekleideten und höflich auftretenden Miet- Interessenten kann man nicht hinter die Stirn schauen", warnt, der HAUS UND GRUND RHEIN-BERG-E.V.-Geschäftsführer. Rechtsanwalt Ernst Ploemacher weiß aus Gesprächen mit getäuschten Ratsuchenden, dass viele Vermieter bereits schlechte Erfahrungen mit „faulen“ Mietern gemacht haben. Darum sein Rat: „Warten Sie nicht, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist!  Wenn man vor dem Abschluss eines Mietvertrages keine Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Mietinteressenten einholt, läuft man Gefahr,  auf  einen ´Mietnomaden´ hereinzufallen“.

Was bringt die neue Energieeinsparverordnung 2009?


Am 18. Juni 2008 hat die Bundesregierung die Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung beschlossen. In der EnEV 2009 werden die Anforderungen an den Neubau und den Gebäudebestand bereits in einem ersten Schritt verschärft.  2012 soll es bereits eine weitere Verschärfung geben.

!Haus & Grund rät:

Damit der Kanal dicht bleibt


Zuständige Kommunen beantworten offene Fragen

Der Rheinisch-Bergische Kreis hat ein bürgernahes Verfahren zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Dichtigkeitsprüfungen der Haus-Kanalanschlüsse auf den Weg gebracht. Eine Broschüre informiert über alle Punkte, die es zu beachten gilt, um Engpässe vor Ablauf der Frist im Jahr 2015 zu vermeiden. Die Kreisverwaltung bittet darum, sich zur Beantwortung offener Fragen an die jeweils zuständige Kommune zu wenden. Gerne nennen wir hier die zuständigen Ansprechpartner:

Abwasserwerk  Bergisch Gladbach
Herr Wissen: (02202) 141248 und Herr Spanier (02202) 141398
Technische Werke Burscheid
Herr Grauvogel (02174) 7878404
Bauamt Kürten, Abteilung Abwasser
Frau Frangenberg: (02268) 939160 und Herr Serrano  (02268) 939163
Abwasserbetrieb Leichlingen
Herr Wirtz: (02175) 890017
Gemeinde Odenthal Fachbereich Bauen und Planen
Herr Mosiewicz:  (02202) 710175
Stadtwerke Overath
Herr Blatt (02206) 602171
Stadtwerke Rösrath Herr Witte (02205) 802509 und Herr Friebus (02205) 802501
Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen
Herr Tesche (02196) 710694

Die Kreishandwerkerschaft Bergisches Land gibt Auskunft über kompetente Firmen:    Frau Kraft (02202) 935925

!Haus & Grund rät:

Energieausweis!


Nun ist, wie wir berichtet haben, der Energieausweis Pflicht. Über alle damit zusammenhängenden Fragen informieren Sie weiterhin unsere Experten in den wöchentlichen Sprechstunden.  Grundsätzlich muss für alle beheizten und gekühlten Bauten ein Energieausweis erstellt werden. Vor allem müssen Eigentümer, wenn sie ihr Gebäude neu vermieten, verpachten oder verkaufen, auf Verlangen, dem Interessenten den Energieausweis vorlegen.

!Haus & Grund informiert:

Kilometergeld für Vermieter steuerlich absetzbar


Immobilienbesitzer können sämtliche Fahrten, die sie im Zusammenhang mit einem vermieteten Haus oder einer Wohnung machen, steuerlich absetzen. Die betrifft die Fahrt zum Baumarkt oder zur Post, um einen Brief an den Mieter einzuwerfen, oder die Anreise zum vermieteten Objekt:

Grundeigentümer Versicherung im Internet


Unser Partner Grundeigentümer Versicherung VVaG präsentiert sich im Internet benutzerfreundlich in einem neuen Gewand.
Unter www.grundvers.de können Sie die für Sie interessanten Bereiche herunterladen und so leicht alles Wissenswerte zum Thema Versicherung erfahren.



Grunderwerbsteuer – Finanzgericht hält Regelungen für EU-rechtswidrig


Bauwillige müssen in Zukunft eventuell weniger Grunderwerbsteuern zahlen. Das niedersächsische Finanzgericht hält das deutsche Grunderwerbsteuergesetz für nicht EU-konform und hat in einem Verfahren den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen.

Werbungskostenabzug bei Fassadendämmung – vermieterfreundliches BFH-Urteil


Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Kosten einer Fassadendämmung und damit zusammenhängender Dacharbeiten an einem teilweise vermieteten Zweifamilienhaus vollumfänglich als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand geltend gemacht werden können (Urteil vom 25. September 2007, Az. IX R 43/06, zur Veröffentlichung in der DWW vorgesehen).

Endlich: Eigenheimrente


Jetzt wird auch das Sparen für die eigenen vier Wände als Anlageform für die „Riesterrente“ anerkannt. Damit hat die Bundesregierung eine seit langem erhobene Forderung von HAUS UND GRUND erfüllt.

Wolfgang Bosbach MdB, der sich mit Nachdruck für die Entscheidung der Großen Koalition eingesetzt hat: „Mit der Eigenheimrente unterstützen wir die Bürgerinnen und Bürger bei der Bildung von Wohneigentum.

´Eigene vier Wände´ sind nicht nur eine sichere, sondern noch immer die beliebteste Form der privaten Altersvorsorge. Jetzt wird es möglich, das in der Riester-Rente angesparte Kapital zur Finanzierung der Wohnimmobilie zu entnehmen“.

!Haus & Grund informiert:

Info Energieberatung


Mittwochs besteht von 10:00 – 12:00 Uhr die Möglichkeit einer kostenfreien Vorab-Information in den Themenbereichen „Energieausweis“ und „Energieberatung“ in den Räumlichkeiten unserer Geschäftsstelle in der Paffrather Strasse.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen im Wechsel unsere erfahrenen und unabhängigen Energieberater Herr Dipl.-Ing. Markus Leidolf vom Ingenieurbüro gec . gebäudeenergieconcepte und Herr Dipl.-Ing. Rainald Nick, Freier Sachverständiger für Gebäude und Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, zur Verfügung.

Aufgrund schon zurzeit vorhandener starker Nachfrage, setzten Sie sich bitte zwecks Terminvereinbarung mit den freundlichen Damen unseres Vereins in Verbindung.

!Haus & Grund rät:

Augen auf beim Stromanbieterwechsel


Der Wettbewerb bringt es mit sich: In den Strommarkt ist Bewegung gekommen. Seit seiner Öffnung locken die konkurrierenden Anbieter mit interessanten Angeboten. Doch nicht jede Offerte ist sinnvoll. Das gilt insbesondere für langfristige Fixpreise, die am Ende meist teurer sind als variable Tarife. Also heißt es: „Augen auf!“ Wir informieren Sie gerne über seriöse Vergleiche der Leistungen aller auf dem Markt agierenden Anbieter. Äußerste Vorsicht geboten ist auch bei den sogenannten Koppelungsangeboten etwa mit DVD-Playern oder Versicherungen.

Wenn der Kühlschrank kaputt ist ........

Gehören Kühlschrank, Herd und Spüle zur vermieteten Wohnung, ist deren Verschleiß mit der Miete gezahlt. Reparaturen und Neuanschaffungen gehen zu Lasten des Vermieters. Das gilt nicht, wenn der Mieter das Inventar vom Vermieter oder Vormieter gekauft oder übernommen hat. Der Vermieter muss auch nicht zahlen, wenn der Mieter die Einrichtung beschädigt hat. In diesen Fällen ist der Mieter zum Schadenersatz verpflichtet.

!Haus & Grund informiert:

Verträge anpassen !


Mieter müssen höheren Umsatzsteuersatz zahlen

Aufgrund der seit Anfang des Jahres geltenden höheren Umsatzsteuer sollten gewerbliche Mietverträge angepasst oder ergänzt werden. Darauf weist HAUS UND GRUND RHEIN-BERG hin.

Betroffen sind alle umsatzsteuerpflichtigen Mietverhältnisse, z. B. bei einem Gewerberaum-Mietvertrag.
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