Vorsicht, Erbbaurecht: Bei Scheidung droht Ärger

Ein Ehepaar baut ein Haus auf einem Grundstück, das der Mann geerbt hat. Jahre später lässt sich das Paar scheiden und geht davon aus, dass Haus und Grundstück beiden zu gleichen Teilen gehören. Ein Irrtum mit schwerwiegenden Folgen.

Ein Ehepaar baut ein Haus auf einem Grundstück, das der Mann geerbt hat. Jahre später lässt sich das Paar scheiden und geht davon aus, dass Haus und Grundstück beiden zu gleichen Teilen gehören. Ein Irrtum mit schwerwiegenden Folgen.

Hamm/Düsseldorf. Ein Teilvergleich im Rahmen eines Scheidungsverfahrens darf angefochten werden, wenn eine der Parteien Informationen darüber zurückgehalten hat, dass die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück in Wahrheit anders sind, als zunächst angenommen. Zu diesem Schluss ist jetzt das Oberlandesgereicht Hamm gekommen.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mann ein Grundstück geerbt und später geheiratet. Das Paar baute ein Haus auf dem Grundstück. Bei der Scheidung gingen zunächst beide Parteien davon aus, dass ihnen das Haus zu gleichen Teilen gehört. Tatsächlich lag das Erbbaurecht aber nur beim Ehemann, der das Grundstück geerbt hatte.

Erbbaurecht geht bei Hochzeit nicht zwangsläufig auf Ehepartner über

Dem Mann fiel dieser Irrtum später auf – einige Wochen bevor ein Teilvergleich im Rahmen des sogenannten Zugewinnausgleichsverfahrens geschlossen wurde. Bei diesem Verfahren wird die Aufteilung der Vermögenswerte auf die beiden Ex-Ehepartner geregelt.

Weil man davon ausging, dass beide gleichsam Grundstückseigentümer seien, setzte man das Vermögen des Mannes viel zu niedrig an. Entsprechend kam der Ex-Gatte mit einer Zahlung von 15.000 Euro im Teilvergleich sehr günstig davon - das Haus hatte einen Wert von 236.000 Euro. Er behielt deswegen die Information für sich, dass ihm das Erbbaurecht auf dem Grundstück allein zustand. Als die Frau von den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen erfuhr, ging sie gerichtlich gegen den Teilvergleich vor.

Das Urteil der Richter am Oberlandesgericht in Hamm: Die Frau darf den abgeschlossenen Vergleich anfechten. Sie sei von ihrem Ex-Mann arglistig getäuscht worden und habe dadurch einen deutlichen finanziellen Nachteil erlitten. (OLG Hamm, Urteil vom 17.06.2016, Az.: 3 UF 47/15, BeckRS 2016, 13808)

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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