Bundestag beschließt Mietspiegelmanipulation

Der Bundestag hat kurz vor Weihnachten beschlossen, die Mietspiegel in Deutschland per Gesetz zu manipulieren. Sie sollen sich künftig auf Mieten der letzten sechs Jahre stützen. So soll die ortsübliche Vergleichsmiete künstlich kleingerechnet werden. Der Bundesrat hat das Gesetz auf seiner letzten Sitzung des Jahres schnell noch durchgewinkt – es ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Verschwommenes Bild: Mietspiegel dürfen künftig nicht mehr die reale Mietensituation wiederspiegeln.

Der Bundestag hat kurz vor Weihnachten beschlossen, die Mietspiegel in Deutschland per Gesetz zu manipulieren. Sie sollen sich künftig auf Mieten der letzten sechs Jahre stützen. So soll die ortsübliche Vergleichsmiete künstlich kleingerechnet werden. Der Bundesrat hat das Gesetz auf seiner letzten Sitzung des Jahres schnell noch durchgewinkt – es ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Berlin. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland kritisierte die am 19. Dezember 2019 vom Bundestag beschlossene Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre umgehend als weiteren Schritt hin zu einer staatlich festgelegten Miete.

„Die meist in einem Mietspiegel abgebildete ortsübliche Vergleichsmiete soll das aktuelle Marktgeschehen wiedergeben. Vor fünf oder gar sechs Jahren vereinbarte oder geänderte Mieten haben in einem Mietspiegel nichts zu suchen. Sie verzerren das Bild“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Der Verband befürchtet, dass dieser Eingriff in die ortsübliche Vergleichsmiete die Akzeptanz von Mietspiegeln unter den vier Millionen privaten Vermietern erheblich untergraben werde. „Diese offene Manipulation der Mietspiegel wird die bisherige befriedende Funktion der Mietspiegel in den Städten und Gemeinden spürbar beeinträchtigen“, gab Warnecke zu bedenken. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Große Koalition ein über Jahrzehnte gut funktionierendes System beschädige.

Hintergrundinformationen zum Thema Mietspiegel und seiner bisherigen rechtlichen Gestalt finden Sie hier.

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