Klimafreundlich heizen: NRW erhöht Förderung für Nutzung von Erdwärme

NRW erhöht Förderung für Nutzung von Erdwärme

Wer seine Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen möchte, hat die Qual der Wahl: Luftwärmepumpen sind preisgünstiger, aber nicht so effizient wie Wärmepumpen, die auf Erdwärme zurückgreifen. Diese sind effizienter, aber wegen der nötigen Erdarbeiten recht teuer zu bauen. Dafür gibt es allerdings eine spezielle Förderung vom Land NRW – die Zuschüsse wurden jetzt deutlich erhöht.

Wer seine Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen möchte, hat die Qual der Wahl: Luftwärmepumpen sind preisgünstiger, aber nicht so effizient wie Wärmepumpen, die auf Erdwärme zurückgreifen. Diese sind effizienter, aber wegen der nötigen Erdarbeiten recht teuer zu bauen. Dafür gibt es allerdings eine spezielle Förderung vom Land NRW – die Zuschüsse wurden jetzt deutlich erhöht.

Düsseldorf. Das Land NRW weitet seine Förderung für klimafreundliche Heizungen aus. Im Fokus steht dabei die Beheizung von Immobilien durch Wärmepumpen, die Erdwärme nutzen: Wer einen Neubau mit solch einer Heizung errichtet, kann ab sofort für die Erdwärmebohrung für eine Erdwärmesonde eine Förderung in Höhe von 35 Euro pro Bohrmeter bekommen. Bislang lag diese Förderung bei 5 Euro. Stark erhöht wurde diese Förderung auch für solche Projekte an Bestandsgebäuden: Sie steigt von 10 auf jetzt 50 Euro.

Wer seine Wärmepumpe dagegen an einen Erdwärmekollektor anschließen möchte, kann für den Bau des Kollektors bei einem Neubau 15 Euro Zuschuss pro Quadratmeter Kollektorfläche erhalten. Bei der Nachrüstung in einem Bestandsgebäude beträgt der Zuschuss 35 Euro pro Quadratmeter. Damit sind auch diese beiden Zuschüsse erhöht worden. Alternativ lässt sich auch Grundwasser als Wärmequelle für die Wärmepumpe zur Beheizung eines Hauses nutzen.

Zuschuss für Erdwärmesonde, Erdwärmekollektor oder Brunnenbohrung

Die dafür nötige Brunnenbohrung bezuschusst das Land mit 5 Euro pro Liter und Stunde Förderleistung der später im fertigen Brunnen eingesetzten Pumpe. Förderfähig sind Bohrungen bis maximal 400 m Bohrtiefe. In allen drei Szenarien gibt es eine Förderhöchstgrenze: Sie liegt im Neubau bei 12.000 Euro und im Bestandsbau bei 8.000 Euro. Die Fördermittel können von Privatpersonen, aber unter anderem auch von Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen beantragt werden.

Dementsprechend sind Projekte für Wohngebäude ebenso förderfähig wie für Gewerbeobjekte, etwa Bürogebäude, oder auch kommunale Immobilien. Das Förderprogramm heißt „progres.nrw – Klimaschutztechnik“. Es hat im Jahr 2024 bereits 1.250 Anlagen zur Nutzung von Erdwärme gefördert und insgesamt knappe 20 Millionen Euro an Zuschüssen vergeben. Die hohe Förderung von Wärmepumpen, die mit Energie aus dem Erdreich arbeiten, begründet sich mit deren besonders hoher Effizienz.

Förderanträge sind digital zu stellen

Da im Erdreich ab einer gewissen Tiefe eine ganzjährig konstante Temperatur herrscht, können Wärmepumpen hier besonders effizient Heizenergie für Gebäude gewinnen. „Schon die niedrigen Temperaturen von zehn bis zwölf Grad Celsius in den oberen Erdschichten eignen sich zum Beheizen oder Klimatisieren von Gebäuden aller Art“, schreibt das zuständige NRW-Wirtschafts- und Klimaschutzministerium. Wie groß das Potential für Erdwärme am eigenen Standort ist, kann man online beim Geothermie-Portal NRW feststellen.

Der Förderantrag ist digital über die Website der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg zu stellen. Dort gibt es auch alle weiteren Detailinformationen zur Förderung. Unter anderem wird auch der Verfahrensablauf erklärt. „Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde“, betont die Bezirksregierung Arnsberg. „Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.“

Hinweis: Haus & Grund Rheinland Westfalen berät nicht zu Förderprogrammen. Bei weitergehenden Fragen konsultieren Sie bitte die Website der Bezirksregierung Arnsberg oder wenden sich an das Servicecenter NRW direkt unter Telefon 0211 / 837-1927. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr erreichbar.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nach seiner Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert wird. Das Veröffentlichungsdatum ist über der Überschrift angegeben.

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