Machen Sie jetzt mit bei der Datenerhebung für den Wermelskirchener Mietspiegel!

In Wermelskirchen wurde zuletzt 2008 ein Mietspiegel zusammen mit der Stadt verfasst. Höchste Zeit also, wieder eine aktuelle Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter zu erhalten, um in eigener Verantwortung die Miethöhe festlegen zu können! Schließlich bildet der Mietspiegel als Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten das örtliche Mietpreisniveau ab – bald auch wieder für Wermelskirchen. Aber dazu benötigen wir Ihre Hilfe. Unterstützen Sie daher unsere Mietdatenumfrage (siehe Erhebungsbogen auf den Seiten 7 und 8)!

In Wermelskirchen wurde zuletzt 2008 ein Mietspiegel zusammen mit der Stadt verfasst. Höchste Zeit also, wieder eine aktuelle Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter zu erhalten, um in eigener Verantwortung die Miethöhe festlegen zu können! Schließlich bildet der Mietspiegel als Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten das örtliche Mietpreisniveau ab – bald auch wieder für Wermelskirchen. Aber dazu benötigen wir Ihre Hilfe. Unterstützen Sie daher unsere Mietdatenumfrage (siehe Erhebungsbogen auf den Seiten 7 und 8)!

Die Stadt Wermelskirchen hat einen so genannten einfachen Mietspiegel in Auftrag gegeben. Er wird mit fachlicher Unterstützung der Rheinischen Immobilienbörse e.V. erstellt und fußt auf einer Abfrage zu den Mietdaten der letzten sechs Jahre. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete geht es um fünf Kriterien, die so genannten wohnwertbildenden Faktoren. Diese sind die Art, die Größe, die Ausstattung, die Beschaffenheit und die Lage der Wohnung.

Nur wenn diese Kriterien vergleichbar sind, lassen sich auch die Mietpreise miteinander vergleichen. Mietspiegel schaffen damit Markttransparenz. Geplant ist, den Mietspiegel im Januar 2021 zu veröffentlichen. Dazu wird nun die Mietdatenerhebung durchgeführt. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Die Beteiligung an der Umfrage soll eine möglichst breite Basis zur Erstellung des neuen Mietspiegels schaffen. Begleitet und unterstützt wird der Prozess von einer Arbeitsgruppe, zu der neben der Stadt Vertreter von Haus & Grund, dem Mieterverein, dem Gutachterausschuss und von weiteren Wohnungsmarktakteuren gehören.

Vermieter und Mieter haben die Gelegenheit, dazu den Fragebogen auch bequem online auszufüllen. Die ausgefüllten Fragebögen können Sie bei der Geschäftsstelle von Haus & Grund Rhein-Berg abgeben oder per Post senden an:

Rheinische Immobilienbörse e.V.c/o IHK Köln
Unter Sachsenhausen 10-26
50667 Köln

Bei Fragen können Sie sich Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr telefonisch unter der Nummer 02 21 / 16 40 41 30 an die Geschäftsstelle der Rheinischen Immobilienbörse wenden. Sie können aber auch eine Mail an ursula.zimmermann(a)koeln.ihk.de schreiben.

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