Mieter mit illegaler Waffe: Fristlose Kündigung möglich

Wenn Mieter in ihrer Mietwohnung illegale und womöglich sogar gefährliche Dinge aufbewahren, dann kann das dem Vermieter nicht Recht sein. Aber kann er eine fristlose Kündigung durchsetzen, wenn Mieter eine illegale Waffe in der Wohnung haben? Das Landgericht hat das jetzt sogar in einem Fall bejaht, in welchem das Strafverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes später eingestellt wurde.

Wenn Mieter in ihrer Mietwohnung illegale und womöglich sogar gefährliche Dinge aufbewahren, dann kann das dem Vermieter nicht Recht sein. Aber kann er eine fristlose Kündigung durchsetzen, wenn Mieter eine illegale Waffe in der Wohnung haben? Das Landgericht hat das jetzt sogar in einem Fall bejaht, in welchem das Strafverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes später eingestellt wurde.

Berlin. Wenn ein Mieter in seiner Wohnung ohne waffenrechtliche Erlaubnis eine Schusswaffe samt Munition aufbewahrt, kann der Vermieter im fristlos kündigen. Das gilt selbst dann, wenn der Mieter selbst von der Waffe nicht gewusst haben sollte, weil das Schießeisen einem seiner im Haushalt lebenden Familienmitglieder gehörte. Der Mieter haftet auch für Pflichtverletzungen seiner Haushaltsangehörigen. Diese Entscheidung hat das Landgericht Berlin gefällt, wie jetzt bekannt wurde (Beschluss vom 25.06.2018, Az.: 65 S 54/18).

Der Fall drehte sich um eine Berliner Mietwohnung, die im Juli 2017 von der Polizei durchsucht wurde – Anlass waren Ermittlungen zu einem Einbruch in ein Museum. Bei der Aktion fanden die Beamten allerdings eine scharfe Pistole sowie ein Magazin mit der zugehörigen Munition. Weder die Mieterin der Wohnung, noch ihre ebenfalls in dem Haushalt lebenden Söhne hatten eine waffenrechtliche Genehmigung für den Besitz dieser Gegenstände. Die Vermieterin sprach deswegen im September die fristlose Kündigung aus.

Gefahr für den Hausfrieden: Illegale Waffe rechtfertigt Rauswurf

Gegen die Mieter wurde zu diesem Zeitpunkt auch wegen des illegalen Waffenbesitzes ermittelt. Die Strafverfolger stellten das Verfahren allerdings im April 2018 ein. Trotzdem konnte die Vermieterin vor Gericht erfolgreich eine Räumung der Wohnung durchsetzen. Denn die fristlose Kündigung wegen illegalen Waffenbesitzes war rechtmäßig, wie das Landgericht Berlin entschied. Für die Vermieterin sei es nicht zumutbar gewesen, das Mietverhältnis fortzusetzen.

Die Mieter hatten nach Überzeugung des Gerichts den Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache eindeutig überschritten. Besonders schwerwiegend sei die Gefahr, welche von Waffen und Munition ausgeht. Sie stellt eine gravierende Belastung für den Hausfrieden dar, den der Vermieter aufrechterhalten muss. Dabei spielt es keine Rolle, dass im vorliegenden Fall das Ermittlungsverfahren wegen des illegalen Waffenbesitzes später eingestellt wurde. Das bedeutet nämlich nicht im Umkehrschluss, dass die Waffe legal gewesen wäre.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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