Muster für Ihren Widerspruch gegen die Erhöhung der Grundsteuer

Haus & Grund Rhein-Berg stellt einen Musterwiderspruch gegen den Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Bergisch Gladbach zur gefälligen Verwendung zur Verfügung. Diesen können Sie hier herunterladen, ausdrucken und einschicken. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt sein.

Haus & Grund Rhein-Berg stellt einen Musterwiderspruch gegen den Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Bergisch Gladbach zur gefälligen Verwendung zur Verfügung. Diesen können Sie hier herunterladen, ausdrucken und einschicken. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt sein.

Sofern der Grundsteuerbescheid bei Ihnen mit der Post gekommen ist, gilt der Bescheid am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Als Postaufgabedatum gilt das Datum des Bescheids. Fällt das Ende der Dreitagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag. Die Widerspruchsfrist beginnt am Tag nach der Bekanntgabe.
Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass wir als Verein Haus & Grund Rhein-Berg leider keinen Gesamtwiderspruch gegen den Bescheid einlegen können. Widerspruch kann nur jeder Einzelne einlegen.

Ein etwaiger Widerspruchsbescheid der Stadt könnte kostenpflichtig sein. Jedoch muss dieser Widerspruch als politisches Statement der betroffenen Eigentümer verstanden werden, die sich gegen eine unzumutbare Erhöhung der Grundsteuer von einem Hebesatz von 570 Prozentpunkten auf 731 Prozentpunkte wenden. 

Der Stadtrat hat eine Hebesatzsatzung der Stadt Bergisch Gladbach ab dem Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Aus dem Grundsteuergesetz ergibt sich keine unmittelbare Höchstgrenze für den Hebesatz. Eine Klage gegen den Hebesatz ist zwar zulässig, aber nicht sehr erfolgsversprechend.
Die Gerichte beanstanden den Hebesatz allenfalls dann, wenn er willkürlich erhöht worden ist und erdrosselnde Wirkung hat. Nur hierdurch ist das grundsätzlich weite Ermessen, das den Gemeinden im Rahmen ihrer Finanzhoheit zusteht, begrenzt.

Das wäre aber erst dann der Fall, wenn man die Steuer unter normalen Umständen nicht mehr aufbringen könnte. Somit hat leider die Stadt bei der Hebesatzfeststellung freie Hand. Bisher war eine Klage gegen den Hebesatz noch nicht erfolgreich.

Sollten Sie durch Ihren Widerspruch gegenüber dem Bürgermeister ein Signal des Widerstandes setzen wollen, so verwenden Sie gerne das beigefügte Muster.

gez.
Sylvia Schönenbröcher
Geschäftsführerin von Haus & Grund Rhein-Berg

Download

 Muster-Widerspruchsschreiben (PDF, 287 KB)

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