Neubau von Mietwohnungen: Sonderabschreibung kommt

Der Bundestag hatte sie schon im Dezember beschlossen: Die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau. Das Instrument sollte den Wohnungsbau ankurbeln – flog jedoch im Bundesrat zunächst von der Tagesordnung. Nun ist die Unsicherheit vorbei: Die Sonder-AfA kommt. Der Bundesrat hat sie jetzt durchgewinkt. Wir informieren über die Details der neuen Regelung.

Beschlossene Sache: Die Sonderabschreibung soll neuen Schwung in den Mietwohnungsbau bringen

Der Bundestag hatte sie schon im Dezember beschlossen: Die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau. Das Instrument sollte den Wohnungsbau ankurbeln – flog jedoch im Bundesrat zunächst von der Tagesordnung. Nun ist die Unsicherheit vorbei: Die Sonder-AfA kommt. Der Bundesrat hat sie jetzt durchgewinkt. Wir informieren über die Details der neuen Regelung.

Berlin. Die Sonderabschreibung (AfA) für den Neubau von Mietwohnungen kommt. Der Bundesrat hat dem Gesetz am Freitag (28. Juni 2019) zugestimmt. Damit haben private Investoren am Mietwohnungsmarkt jetzt Planungssicherheit. Konkret steht damit fest: Private Bauherren von Mietwohnungen können befristet auf 4 Jahre 5 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Immobilie steuerlich abschreiben.

Diese Regelung gilt zusätzlich zur bisherigen Abschreibungsmöglichkeit, der sogenannten linearen AfA. Diese beträgt 2 Prozent. Das summiert sich: Insgesamt können Bauherren damit jetzt in den ersten 4 Jahren 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten für eine neue Mietwohnung bei der Steuer geltend machen. Das Ziel der Maßnahme ist klar: Die privaten Investitionen in den dringend benötigten Mietwohnungsbau sollen angekurbelt werden.

Umstrittene Obergrenze für Baukosten: Anhebung geplant

Besonders groß ist der Bedarf im bezahlbaren Segment des Wohnungsmarktes - Luxuswohnungen wollte der Bund steuerlich nicht fördern. Darum enthält die neue Sonderabschreibung eine klare Obergrenze: Sie gilt nur für Wohnungen, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht höher als 3.000 Euro liegen. Außerdem muss die neue Wohnung dauerhaft bewohnt sein. Mit dieser Klausel will der Gesetzgeber verhindern, dass Investoren die Steuervergünstigungen nutzen, um Ferienwohnungen zu bauen.

An der Obergrenze für die Baukosten hatte sich im Vorfeld Kritik entzündet. Zwar gilt sie nur für die Baukosten und klammert die Beschaffungskosten für das Grundstück aus. In Ballungsgebieten ist es dank der seit Jahren steigenden Baukosten trotzdem vielfach kaum noch denkbar, für 3.000 Euro pro Quadratmeter einen Neubau zu realisieren. Das Bundeskanzleramt hat deswegen bereits eine Erhöhung der Obergrenze auf 3.500 Euro versprochen. Diese Erhöhung soll für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten gelten.

Die Sonderabschreibung ist eine befristete Maßnahme. Sie kann für Gebäude genutzt werden, deren Bauantrag zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt wurde bzw. gestellt wird. Das Gesetz sieht keine regionalen Beschränkungen vor und hilft nicht nur beim Neubau ganzer Mietshäuser. Auch für die Schaffung einer neuen Mietwohnung in einem Bestandsgebäude - etwa durch Dachausbau oder Aufstockung - kann der Bauherr die Sonderabschreibung nutzen.

Aus Kostengründen: Lineare AfA bleibt unverändert

Das Gesetz muss nur noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Am Tag nach der Unterschrift tritt es bereits in Kraft. Damit endet ein Gesetzgebungsprozess, der länger gedauert hat, als erwartet. Der Bundestag hatte das Gesetz schon im Dezember verabschiedet. Zu Verzögerungen kam es dann aber in der Länderkammer. Der Bundesrat hatte das Thema kurzerhand von der Tagesordnung genommen.

Grund: Im Bundesrat zeichnete sich damals keine Mehrheit für das Gesetz ab. Seitdem herrschte bei Investoren eine Unsicherheit vor, die nunmehr beendet ist. Kritiker hatten zudem eine Anhebung der linearen AfA auf 3 Prozent gefordert, um den Wohnungsbau dauerhaft anzukurbeln. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag rechnete allerdings vor, dass dieser Schritt rund 4 Milliarden Euro kosten würde, was man als zu teuer bewertete.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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