Schutz für Bauherren: Kostenlose Bauverträge erhältlich

Wenn die Handwerker beim Neubau Pfusch abliefern, können die Folgen dramatisch sein: Ein um Monate oder gar Jahre verzögerter Einzug, im Zweifel sogar ein Abriss und Neubau des Hauses oder eines Teils davon. Den Bauherren kann das ruinieren. Haus & Grund Rheinland Westfalen hilft bei der Vorbeugung: Mit dem kostenlosen Muster-Bauvertrag und rechtlicher Beratung in den örtlichen Vereinen.

Wenn die Handwerker beim Neubau Pfusch abliefern, können die Folgen dramatisch sein: Ein um Monate oder gar Jahre verzögerter Einzug, im Zweifel sogar ein Abriss und Neubau des Hauses oder eines Teils davon. Den Bauherren kann das ruinieren. Haus & Grund Rheinland Westfalen hilft bei der Vorbeugung: Mit dem kostenlosen Muster-Bauvertrag und rechtlicher Beratung in den örtlichen Vereinen.

Düsseldorf. Pfusch am Bau kann jeden Bauherren ereilen – mit oftmals schwerwiegenden Folgen. Wie können werdende Eigentümer sich davor schützen? „Sichern Sie sich im Vorhinein rechtlich ab“, rät der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen, Erik Uwe Amaya. „Ein rechtssicherer Bauvertrag ist dafür eine wichtige Grundlage. Er sollte auf jeden Fall dem seit Januar 2018 geltenden, reformierten Bauvertragsrecht entsprechen“, erklärt der Jurist. Sein Landesverband bietet daher passende kostenlose Vertragsmuster zum Download an.

Diese Muster entstehen schon seit mehr als 10 Jahren in Zusammenarbeit des Eigentümerverbands Haus & Grund mit dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Im Angebot ist erstens ein Einzelgewerk/Handwerkervertrag: Ihn können Bauherren sowohl für die Beauftragung von Handwerkerarbeiten, wie beispielsweise Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten, als auch für die Beauftragung von Einzelgewerken beim Bau eines Hauses verwenden.

Muster-Bauvertrag für Schlüsselfertigbau kostenlos erhältlich

Zweitens liegt für Bauherren ein Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbauvertrag bereit. Damit kann man ein Bauunternehmen mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Gebäudes auf dem Grundstück des Eigentümers beauftragen – egal, ob es um ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus geht. Der Vertrag kann auch dazu dienen, erhebliche Umbaumaßnahmen an einem Bestandsgebäude in Auftrag zu geben, die einem Neubau gleichkommen. In beiden Fällen gilt: Sämtliche Leistungen zur schlüsselfertigen Errichtung müssen aus einer Hand erbracht werden.

Selbstverständlich umfasst der Schlüsselfertigbauvertrag auch das Widerrufsrecht, das privaten Bauherren seit dem 1. Januar 2018 zusteht. Ebenfalls berücksichtigt sind die vom Gesetz vorgegebenen Regelungen zum Schutz des Verbrauchers im Bereich der Abschlagszahlungen. Beide Muster-Verträge verfolgen ein Ziel: Bauherr und Unternehmer sollen die Baumaßnahme kooperativ abwickeln. Die Verträge helfen den Vertragsparteien, alle wesentlichen Punkte gesetzeskonform zu regeln, um Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden.

Bauvertragsmuster richtig verwenden: Infoblätter helfen

Zu beiden Verträgen gehören ausführliche Infoblätter, die wichtige Tipps zum Anwendungsbereich des jeweiligen Vertrages sowie zum Ausfüllen der Verträge geben. Die Bauverträge können kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden und lassen sich direkt am Bildschirm ausfüllen. Die Vertragsmuster stehen bereit unter www.HausundGrund-Verband.de/themen/kostenlose-bauvertraege/. Dort sind auch die hilfreichen Infoblätter zu den jeweiligen Mustern als Download verfügbar.

Gut zu wissen: Das Gesetz schreibt im Falle des Verbraucherbauvertrages vor, dass in der Baubeschreibung darauf hingewiesen werden muss, wenn bestimmte Unwägbarkeiten nicht berücksichtigt und mit dem Preis nicht abgegolten sind. Dieser Hinweis allein hilft Bauherren in der Praxis freilich nicht weiter. Im Interesse der eigenen Finanzierungssicherheit sollte ein Bauherr deshalb durch unabhängige Sachverständige prüfen lassen, ob wirklich alle Unwägbarkeiten genannt sind und wie hoch eventuelle Mehrkosten ausfallen können.

Unbedingt empfohlen: Haus & Grund-Mitgliedschaft und Rechtsschutzversicherung

Zu welchem Zeitpunkt und zu welchen formellen Bedingungen können Änderungen an der Baubeschreibung vorgenommen werden? Welche Unterlagen muss die Baufirma dem Bauherren liefern? Welche Rechte und Pflichten hat der Bauherr bei der Bauabnahme? Antworten auf diese Fragen finden Interessierte in unseren vier Fragen zum neuen Bauvertragsrecht.

Bei der rechtlichen Absicherung ihres Bauvorhabens sind Bauherren außerdem nicht auf sich allein gestellt: Schon als Bauherr ist eine Mitgliedschaft im örtlichen Haus & Grund-Verein möglich und empfehlenswert. Hier gibt es kostenlose rechtliche Beratung von Fachanwälten. Die für Mitglieder stark vergünstigte Rechtschutzversicherung schützt vor hohen Prozesskosten, wenn beim Bau am Ende doch etwas schief gehen sollte und der Auftraggeber sein Recht gerichtlich durchsetzen muss.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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