Steuertipp für private Vermieter: Fahrtkosten sind abzugsfähig

Wer eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus vermietet, dem entstehen so manche Kosten, die sich von der Steuer absetzen lassen. Dazu gehören auch Fahrtkosten, wie der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen berichtet. Gerade für private Vermieter, die weit von ihren vermieteten Objekten entfernt wohnen, lohnt es sich, die Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend zu machen.

Wer eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus vermietet, dem entstehen so manche Kosten, die sich von der Steuer absetzen lassen. Dazu gehören auch Fahrtkosten, wie der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen berichtet. Gerade für private Vermieter, die weit von ihren vermieteten Objekten entfernt wohnen, lohnt es sich, die Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend zu machen.

Düsseldorf. „Wenn private Vermieter ihre Steuererklärung machen, sollten sie daran denken, ihre Fahrtkosten geltend zu machen“, erinnert Konrad Adenauer. Der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Rheinland Westfalen erklärt: „Als vermietender Eigentümer kann man grundsätzlich alle Fahrtkosten von der Steuer absetzen, die bei der Verwaltung des Mietobjektes anfallen. Das gilt beispielsweise für Fahrten zu einem Besichtigungstermin, wenn eine Neuvermietung ansteht, oder auch zur Eigentümerversammlung, wenn es sich um eine vermietete Eigentumswohnung handelt.“

Auch wenn der Eigentümer wegen der vermieteten Wohnung seinen Steuerberater aufsucht oder sich zur weiteren Finanzierung mit der Bank bespricht, kann er die Fahrtkosten geltend machen. „Wer mit dem Auto fährt, kann 30 Cent pro Kilometer von der Steuer absetzen“, berichtet Adenauer. „Das klingt zunächst nicht viel, kann sich aber erfahrungsgemäß rasch zu größeren Beträgen aufsummieren“. Besonders gilt das für den nicht seltenen Fall, dass der Eigentümer der vermieteten Wohnung seinen eigenen Wohnsitz hunderte Kilometer entfernt hat.

Einzig werdende Vermieter kommen noch nicht in den Genuss dieses steuerlichen Vorteils. „Natürlich entstehen Fahrtkosten auch schon vor dem Kauf einer Wohnung, die man später vermieten möchte. Etwa Besichtigungstermine, Baustellenbesuche, Termine bei der Bank oder beim Notar“, sagt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Allerdings gelten alle Fahrtkosten vor dem Erwerb der Immobilie als Anschaffungskosten. Sie lassen sich daher nur über Jahre hinweg in kleinen Schritten abschreiben.“ Weitere Steuertipps bekommen Vermieter auch als Mitglied im örtlichen Verein von Haus & Grund.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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