Antrag auf Aufhebung und Rücknahme der Abwassergebührenbescheide

Antrag auf Aufhebung und Rücknahme der Abwassergebührenbescheide

Der Verein Haus & Grund Rhein-Berg stellt ein Muster für einen Antrag auf Aufhebung / Rücknahme der Abwassergebührenbescheide für die Jahre 2020 und 2021 und Neubescheidung zur Verfügung. Wer das Musterschreiben nutzen will, sollte zuvor jedoch die folgenden Begleitinformationen aufmerksam lesen.

Der Verein Haus & Grund Rhein-Berg stellt ein Muster für einen Antrag auf Aufhebung / Rücknahme der Abwassergebührenbescheide für die Jahre 2020 und 2021 und Neubescheidung zur Verfügung. Wer das Musterschreiben nutzen will, sollte zuvor jedoch die folgenden Begleitinformationen aufmerksam lesen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gegen die Stadt Bergisch Gladbach kein Anspruch auf Aufhebung und Rücknahme der Abwassergebührenbescheide für 2020 und 20221 besteht, sofern gegen die Abwasserbescheide nicht zuvor Widerspruch eingelegt wurde.

Das OVG Münster hat am 17.05.2022 AZ.: 9 A 1019/20 festgestellt, dass die Abwassergebühren in vielen Städten in Nordrhein Westfalen zu hoch waren. Die Gebühreneinnahmen haben die Kosten der Abwasserbeseitigung überstiegen, weil viele Städte bei ihrer Kalkulation überhöhte Zinsen angesetzt haben. Zudem haben sich einige Städte die Inflation doppelt ausgleichen lassen.

Nur derjenige, der gegen die zurückliegenden Gebührenbescheide fristgerecht Widerspruch eingelegt oder geklagt hat, kann auch auf Rückerstattung hoffen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Ohne Widerspruch oder Klage bestehen daher wohl kaum Chancen auf Rückerstattung zu viel gezahlter Abwassergebühren.

Mit einem Neuen Gesetz versucht die Landesregierung die vom OVG als unzulässig erklärte Abrechnungspraxis im wesentlichen Punkten wieder zu legitimieren.

Der von uns erstellte Vordruck kann daher nur als Versuch der Rückerstattung gewertet werden.

Haus und Grund Rhein-Berg e. V.
S. Schönenbröcher
Geschäftsführerin

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 Muster-Antrag Rücknahme Abwassergebührenbescheid (*.docx, 21 KB)

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