Dichtheitsprüfung: Haus & Grund Rheinland Westfalen spricht mit FDP

Viel Zeit bleibt der NRW-Koalition nicht mehr: Das Landeswassergesetz fordert bis zum 31. Dezember 2020 von allen Grundstückseigentümern in Wasserschutzgebieten eine Dichtheitsprüfung ihrer privaten Abwasserkanäle – falls die Leitungen ab 1965 gebaut worden sind. Die Koalition will diese Pflicht einschränken. Haus & Grund Rheinland Westfalen hat darüber jetzt mit der FDP beraten.

Erik Uwe Amaya, Andreas Terhaag, Dr. Johann Werner Fliescher, Stephan Haupt und Alexander Schüller (v.r.) trafen sich im Landtag, um über die Zukunft der Dichtheitsprüfung zu sprechen.

Viel Zeit bleibt der NRW-Koalition nicht mehr: Das Landeswassergesetz fordert bis zum 31. Dezember 2020 von allen Grundstückseigentümern in Wasserschutzgebieten eine Dichtheitsprüfung ihrer privaten Abwasserkanäle – falls die Leitungen ab 1965 gebaut worden sind. Die Koalition will diese Pflicht einschränken. Haus & Grund Rheinland Westfalen hat darüber jetzt mit der FDP beraten.

Düsseldorf. Der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen hat gestern (21. Februar 2019) mit Fachpolitikern der FDP-Landtagsfraktion über das Thema Dichtheitsprüfung am privaten Abwasserkanal gesprochen. Dazu hatten die Abgeordneten Andreas Terhaag und Staphan Haupt die Experten des Eigentümer-Verbandes in den Landtag eingeladen. Beide Politiker sind sowohl im Bau- als auch im Umweltausschuss vertreten. Begleitet wurden sie vom Umweltreferenten der FDP-Fraktion, Alexander Schüller.

Für die Haus- und Grundeigentümer führten Dr. Johann Werner Fliescher, Vorstand von Haus & Grund Düsseldorf, und Landesverbandsdirektor Erik Uwe Amaya das Gespräch. Dr. Fliescher ist zugleich Mitglied des Präsidiums von Haus & Grund Rheinland Westfalen und wird auf dem Landesverbandstag am 30. März 2019 zur Wahl des Vizepräsidenten des Rheinisch-Westfälischen Landesverbandes vorgeschlagen. Beide Haus & Grund-Experten hatten das Thema Dichtheitsprüfung erst kürzlich mit NRW-Umweltministerin Heinen-Esser (CDU) erörtert.

Kanal-TÜV: Was ist ein begründeter Verdachtsfall?

Im Gespräch mit der FDP kam der Ausgestaltung einer möglichen gesetzlichen Neuregelung besonderes Augenmerk zu. Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP ist wörtlich vorgesehen: „Eine verpflichtende Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle (Dichtheitsprüfung) soll es nur bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen baulichen Veränderungen auf Grundstücken und bei begründeten Verdachtsverfällen geben.“ Dabei ist allerdings definitionsbedürftig, was ein begründeter Verdachtsfall sein soll.

Die Fachpolitiker der FDP und die Haus & Grund-Experten waren sich einig, dass es vor allem für die begründeten Verdachtsfälle Definitionen brauche und stellten Überlegungen dazu an. Erik Uwe Amaya wies dabei auf die Dringlichkeit des Themas hin: „Auch wenn die Klärung dieser Detailfragen nicht einfach ist, brauchen wir bald eine gesetzliche Neuregelung für die Dichtheitsprüfung“, stellte der Verbandsdirektor fest. „Sonst müssten die Eigentümer in Wasserschutzgebieten bis Ende 2020 ihre privaten Abwasserleitungen prüfen lassen.“

In der Regel kostet eine solche Funktionsprüfung am Kanal zwischen 300 und 1.500 Euro – je nach Länge und Beschaffenheit der Rohrleitung. Hier finden Sie viele weitere Informationen zur Dichtheitsprüfung nach dem aktuellen Stand der Rechtslage. In Zweifelsfällen finden Eigentümer Beratung und Hilfe als Mitglied bei ihrem örtlichen Verein von Haus & Grund.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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